Dumme Frage, wird man erst mal denken.
Logischerweise hat die der Eigentümer der Immobilie zu bezahlen, nicht der Mieter.
Man sollte also annehmen, dass die Stromabrechnung wie immer per Post ins Haus des Mieters kommt, die Sondersteuer jedoch mit gesonderter Rechnung an den jeweiligen Eigentümer des Hauses.
FALSCH!
Es sind die MIETER, die vorerst die Sondersteuer für Immobilien zu bezahlen haben, denn diese ist gemeinsam mit der normalen Stromrechnung zu begleichen.
Zwar ist der Rechnungsbetrag aufgeschlüsselt in Stromabrechnung und Sondersteuer, überwiesen werden muss die Summe aus beidem vom Mieter.
Wie funktioniert das nun in der Praxis?
Eigentlich ganz einfach, denn der Mieter wird die von ihm verauslagte Zahlung der Immobilien-Sondersteuer von der nächsten Mietzahlung abziehen.
Was aber, wenn der Mieter nicht über das Geld verfügt, die Sondersteuer für den Vermieter zu verauslagen?
Ein Beispiel:
In einem normalen Haushalt mit 4 Personen und bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch ist ein Rechnungsbetrag von um die 80 Euro, inklusive der Grundkosten, anzunehmen.
Handelt es sich um ein Mietobjekt von etwa 80 bis 100 qm, das um die 12 Jahre alt ist, so beläuft sich die Sondersteuer auf zirka 180 Euro.
Hieraus ergibt sich ein Rechnungsbetrag von insgesamt 260 Euro, die der Mieter zu entrichten hat.
260 Euro Mehrkosten zu den laufenden monatlichen Ausgaben sind bei der momentanen Situation in Griechenland nicht unbedingt wenig, viele Mieter haben diesen Betrag schlicht und ergreifend nicht übrig und können nicht zahlen.
Also denkt man, klug wie man ist, man könnte ja einfach nur den entsprechenden STROMVERBRAUCH bezahlen, die Sondersteuer jedoch ausklammern.
Pustekuchen!
In der folgenden Abrechnung wird die Sondersteuer nämlich WIEDER an den Mieter geschickt, sollte sie nicht bezahlt werden, dann kann die Δ.Ε.Υ., die Stromgesellschaft, den Strom einfach abschalten (Anmerkung: Ob das tatsächlich umgehend geschieht, sei vorerst dahingestellt).
In den meisten Fällen dürfte es zu solch einer Maßnahme eher nicht kommen, aus unzähligen Praxisbeispielen ist bekannt, dass der Mieter zu seinem Hausherrn geht, die Sondersteuer von ihm in die Hand gedrückt bekommt und sie dann gemeinsam mit seinen Stromkosten überweisen kann. Und wer über das Geld zum Verauslagen der Sondersteuer verfügt, entrichtet sie, und zieht sich den entsprechenden Betrag einfach von der nächsten Miete ab.
Ein Praxisbeispiel jedoch zeigt, dass es auch einen weiteren Fall gibt, der für den Mieter, nennen wir ihn der Einfachheit halber einfach mal Kostas, mehr als unangenehm sein kann:
Wegen der vielen Lohnkürzungen und der immensen Preisteuerung kann Kostas, ein Familienvater mit zwei schulpflichtigen Kindern, die monatliche Miete nicht mehr bezahlen.
Er telefoniert mit seiner seit Jahren in Deutschland lebenden Hausherrin, bitte sie um eine Mietminderung in Höhe der üblichen 20 %, was diese jedoch ablehnt mit der Begründung, sie könne sich das nicht leisten. Letztendlich akzeptiert sie die Mietminderung für die folgenden zwei Monate und verlangt den Auszug der Familie bis spätestens Ende Dezember 2011.
Kostas akzeptiert das natürlich, überweist die um 20 % reduzierte Miete, sucht nach einem neuen Mietobjekt und findet ein altes, kleines Häuschen (einstöckig, um die 90qm), das sich die Familie leisten kann.
Nun geht Kostas zum Büro der Δ.Ε.Υ., um zu melden, dass er ab Mitte November ausziehen werde und den Strom abmelden wolle.
Die Sachbearbeiterin wirft einen Blick auf das Konto des betreffenden Mietobjekts und informiert Kostas, dass um dieselbe Zeit die Stromrechnung kommen werde, natürlich inklusive der Sondersteuer für Immobilien, die ER zu entrichten habe. Auf seine Frage, was denn geschehe, wenn er nur seine Stromkosten, nicht aber diese Steuer bezahlen würde, bekommt er die ernüchternde Antwort, dass er in diesem Fall den Strom gar nicht abmelden könne, eine Abmeldung sei nur dann möglich, wenn er die Gesamtrechnung beglichen habe, er käme in also keinem Fall um die Zahlung herum.
Die Sondersteuer, so erfährt er weiter, sei nicht dem Konto des Eigentümers sondern dem des Mieters zugeordnet.
Auf Kostas´ Frage, warum das so sei, bekommt er die Antwort, dass es viel zu umständlich sei, die teilweise im Ausland lebenden Eigentümer eines Mietobjekts ausfindig zu machen, einfacher sei es, wenn die Mieter bezahlten und das Geld von ihren Vermietern zurückverlangten.
Außerdem, so wird Kostas informiert, liege eine Anweisung der Regierung vor, die besagt, dass die Δ.E.Y. dazu verpflichtet sei, die Namen der säumigen Zahler umgehend an eine extra dafür eingerichtete Stelle weiterzuleiten. Nicht der EIGENTÜMER wohlgemerkt, sondern der MIETER.
Das abendliche Telefonat mit der Vermieterin in Deutschland ist sehr unangenehm für Kostas, sie sagt, sie werde die Sondersteuer in keinem Fall im Voraus überweisen, er habe zu zahlen und sie werde dann den Betrag an ihn zurück überweisen.
Abgesehen davon, dass die Familie aus finanziellen Gründen umziehen muss und über den Betrag von 200 Euro für die Sondersteuer nicht verfügt – für das neue Mietobjekt musste Kaution hinterlegt und die erste Miete gezahlt werden – bezweifelt Kostas, dass er tatsächlich den gesamten Betrag von der Vermieterin zurückerstattet bekommen wird.
Sie war nämlich über die Tatsache, dass Kostas nicht mehr in der Lage ist die Miete zu bezahlen, höchst erbost und verärgert. Kostas befürchtet also, dass sie entweder gar nichts an ihn zurückzahlt, oder aber zumindest die für diesen Monat vereinbarte Mietminderung einbehält.
Natürlich könnte Kostas in diesem Fall rechtlich gegen die Vermieterin vorgehen, doch dafür bräuchte er einen Rechtsanwalt, den er sich auch wieder nicht leisten kann.
Schlechte Karten für Kostas.
Er wird also umhin kommen, die Sondersteuer zu bezahlen, sobald sie mit der Stromrechnung kommt, das Geld dafür versucht er sich nun in der Verwandtschaft zu leihen.
Sollte die Vermieterin ihm das Geld nicht zurückerstatten, so plant er, die zu erwartende Wasserrechnung, die auf den Namen der Vermieterin läuft, nicht zu bezahlen, womit sein finanzieller Verlust dann wenigstens nicht ganz so hoch wäre.
Allerdings hofft Kostas inständig, dass die Vermieterin letztendlich doch die Sondersteuer, die ja schließlich IHRE Immobilie betrifft, auf das Konto von Kostas überweisen wird.
Kostas selbst meint dazu:
„Sie ist zwar Griechin, aber sie lebt schon seit so vielen Jahren in Deutschland, dass sie keine Ahnung mehr hat von ihrer Heimat - sie lebt in einem geordneten System, wir hier haben gar keins mehr. Ich bin nicht gläubig und gehe nie in die Kirche, aber ich habe mich dabei erwischt, dass ich manchmal, wenn ich alleine bin, leise bete. Ich bete, dass sie gerecht ist und mir das Geld zurückgeben wird, das ich wirklich dringend für meine Familie brauche, 200 Euro sind immerhin knapp 200 Liter Heizöl“.
Kommentar:
Neben der Tatsache, dass die Stromgesellschaft gar nicht befugt ist, irgendeine Art von Steuern einzuziehen, womit das Einziehen der Sondersteuer für Immobilien eigentlich gar nicht legal ist, zeigt dieser Fall die grundlegende Absurdität, die sich hinter der Art und Weise des Einziehens der Sondersteuer für Immobilien verbirgt.
In wessen Kopf die Idee zu dieser Vorgehensweise geboren wurde, konnte trotz vieler Recherchen nicht geklärt werden (sollte jemand über genaue Informationen verfügen, wäre es sehr freundlich, wenn es hier gepostet werden würde), doch es ist auf jeden Fall zu sagen, dass die absolut inakzeptable Vorgehensweise der Regierung durch nichts zu überbieten ist.
Würde ein privater Geschäftsmann es wagen, so vorzugehen, so würde ihm wohl jeder Psychiater bescheinigen, dass bei ihm ein schwerer Fall von Schizophrenie vorliegt, und seine Geschäfte würden ihm nach dem Richterspruch, er sei als unzurechnungsfähig einzustufen, sofort entzogen werden.
Festzuhalten ist zwar noch einmal ganz ausdrücklich, dass sich Mieter und Vermieter fast immer auf die eine oder andere Art einigen können,
aber es sind doch zumeist die Einzelschicksale, die absurde, irreale und absolut inakzeptable Gesetze als das entlarven, was sie sind: ungerecht, unsozial, rücksichtslos und menschenfeindlich.
hallo!
AntwortenLöschenleider finde ich hier keine mailadresse. deinen blog habe ich über net-news-express.de gefunden. dort waren einige deiner artikel verlinkt. der grund meines kommentars ist, das auf spiegelfechter.de gerade eine hitzig diskussion zum thema griechenland und referendum geführt wird. pünktlich 17.00 kam dort die meldung rein, dass das referendum abgeblasen wurde. leider erfuhr man in deutschland nichts über die erwartungen der grichen zum referendum. genauso wenig erfährt man über die reaktionen der griechischen bevölkerung wegen des rückzugs papandreous am heutigen tag. ich würde mich freuen, hier darüber zu lesen oder du klinkst dich in die diskussion selbst ein.
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/7191/denk-ich-an-europa-in-der-nacht
@anonym,
AntwortenLöschendanke für deinen Kommentar.
Über die Reaktion der Menschen hier zu berichten, gestaltet sich als sehr schwierig. Das ständig diskutierte Thema, sowohl in Blogs als auch in Supermärkten, auf der Straße, ..., ist natürlich die von Papandreou angekündigte Möglichkeit zur demokratischen Mitbestimmung des Volkes, viele Menschen haben den Fernseher non-stop laufen, und je mehr sie an Nachrichten erhalten, desto weniger kennen sie sich aus. Mich eingeschlossen, wie ich zu meinem Bedauern zugeben muss.
Danke für "die Einladung" zur Diskussion im spiegelfechter, ich werde mich heute einmal reinlesen.
Mit Grüßen aus Ellas,
M.G.E.
vielen dank und grüße aus halle an der saale. deinen neuen artikel habe ich schon mal dort verlinkt und dich auch mal angekündigt, wenn es deine zeit zulässt.
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