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Dienstag, 29. November 2011

Die Befriedigung der Bedürfnisse der Emporiki Bank, unterstützt von der Crédit Agricole

Die Griechen haben ihr Land in den Ruin getrieben, denn die Griechen leben über ihre Verhältnisse, sie haben das schon immer getan und werden es auch weiterhin tun.
JAWOHL!


Seit November dieses Jahres wird diesem Volk das auch noch erleichtert, denn nun sind ja viele Menschen hier arbeitslos, ihre „Konsumbedürfnisse“ jedoch sollen sie auf jeden Fall befriedigen können. Wo kämen wir da auch hin, wenn man nicht auch ohne Bares konsumieren könnte?!

Wie das geht?

Ganz einfach:

Die Emporiki Bank „belohnt“ vom 01.11.2011 bis einschließlich 31.12.2011 jede Nutzung der Kreditkarte „umgehend“ durch Bargeldrückerstattungen in Höhe von 3% bei
-         allen Einkäufen in Supermärkten und Spielwarengeschäften (mit Fußnote!)
-         allen Zahlungen an das Finanzamt




Übersetzung auf Deutsch:


Emporiki Bank
CRÉDIT AGRICOLE GROUP
KONSUM-BEDÜRFNISSE

Ihre Kreditkarte erstattet Ihnen weiterhin 3 % des Wertes Ihrer Einkäufe zurück.
Oktober 2011
Lieber Kunde,

Die Emporiki Bank belohnt die Nutzung Ihrer Kreditkarte und erstattet Ihnen mit dem Programm
Emporiki Belohnung umgehend Bargeld(1) zurück:

3 % bei allen Einkäufen in Supermärkten und Spielwarengeschäften(2) vom 01.11.2011 bis zum 31.12.2011

3 % Bargeld-Rückerstattung bei jeglicher Zahlung an das Finanzamt(3) bis zum 31.12.2011
Deshalb, benutzen Sie jetzt Ihre Kreditkarte und gewinnen Sie bis zu 
50 Euro(4) im Monat!


Für weitere Informationen zu den Bedingungen des Angebots besuchen Sie unsere Website oder rufen Sie uns von Ihrem Telefon aus an unter 801 11 11 247, von Ihrem Handy unter 210 6505000.

Mark Hay Konstantinos                                             Varlamitis

(Unterschrift)                                                                (Unterschrift)
Vorsitzender der Gruppe                                            Direktor der Direktion
Unternehmensentwicklung,                                         Unternehmensentwicklung  
Produkt-Marketing und
Unternehmenskommunikation
Reale Lösungen für reale Bedürfnisse. 
Von der Emporiki, mit Unterstützung der Crédit Agricole.
(1) Das Angebot gilt nur für Karten, deren Konten keine Verspätungen bei der Rückzahlung aufweisen, und es gilt nicht für Einkäufe mit zinsloser Ratenzahlung.
(2) Die Rückerstattung wird dem Konto Ihrer Karte umgehend angerechnet.
(3) Die Rückerstattung gilt für Einkäufe bei Unternehmen, die als Handelsunternehmen bezeichnet werden im Sinne der von den Unternehmen VISA & MasterCard festgelegten Bezeichnungen „Supermarkt“ und „Spielwaren“.
(4) Die durchschnittliche Rückerstattung beträgt 50 Euro je Kalendermonat.



Also los!
Krallt euch eure Kreditkarten, liebe Griechen, rennt in den Konsumpalast eurer Wahl und kauft ein, ganz nach dem Motto „Frisch, fromm, fröhlich, frei“!

Und weil ihr gerade dabei seid, stattet doch auch gleich dem Finanzamt einen Besuch ab, und bezahlt dort eure Steuern ganz bequem mit eurer superschönen, glänzenden Kreditkarte.
Auch das Entrichten der Sondersteuer für Immobilien, die euch als Mieter zwar nicht betrifft, ihr jedoch die Ehre und die Freude habt, sie erst mal für euren Vermieter auszulegen, könnt ihr ganz leicht per Karte erledigen - jammert also nicht rum!

Seid nicht so zurtückhaltend und zaudert nicht – ihr HABT das Geld dafür, tut nicht so, als würde man euch mit leeren Taschen hängen lassen!!!!

Und das Ganze auch noch mit GEWINN, dank der freundlichen Unterstützung der Crédit Agricole!


Na dann, im Namen aller in Griechenland Lebenden:

Ευχαριστώ πολύ an die Emporiki Bank
und
Merci bien an die Crédit Agricole,
mit deren treusorgendem Programm sich nun ganz offiziell jeder Kostas-Normalverbraucher bis auf die Knochen verschulden kann.
Denn, wenn auch Sparen angesagt ist,so kann niemand verlangen, dass das sich auf das Konsumverhalten des VERbrauchers auswirkt, nein, Konsum ist schön, macht glücklich und frei und .... es gibt auch den Banken was.

Und außerdem kann man sich jetzt auf Kreditkarte schöne, warme, kuschelige Decken kaufen, die bei dem Heizölpreis von 98 Cent pro Liter sehr sinnvoll sind.
Wer braucht schon Heizöl, das verpestet ja nur die Umwelt ...

Sonntag, 27. November 2011

Mieter, Vermieter und die "Sondersteuer für Immobilien"

Dass sich die Griechen gegen die Einführung der Immobilien-Sondersteuer gewehrt haben und immer noch dagegen aufbegehren, war manchen Menschen nicht so ganz einsichtig.
Die Griechen, so denken nicht wenige, sind ja bekannt für ihren Unwillen, Steuern zu entrichten, so halt auch dieses Mal.

Ein genauer Blick auf diese Sondersteuer jedoch kann nachdenklich stimmen. 
Hier erst einmal ein Vergleich der Höhe der Steuer an einem Praxisbeispiel:

Für ein zweistöckiges, etwa 120qm großes Haus, am Ortsrand gelegen, Baujahr 2001, sind bei der bis zum 25. November zu entrichteten, ersten Rate 198,00 Euro zu entrichten, die zweite Rate soll im Januar fällig sein.
Für ein einstöckiges, etwa 80qm großes Haus, in einer Seitenstraße in der Ortsmitte gelegen, Baujahr 1966, sind als erste Rate 150,00 zu entrichten, auch hier ist die zweite Rate im Januar zu bezahlen.

Wo hier die Logik in der Berechnung liegen könnte?
Ganz einfach: Die Höhe der Sondersteuer ergibt sich nicht ausschließlich aus Größe und Baujahr der Immobilie, eine erhebliche Rolle spielt die Lage: Je näher am Ortskern, desto höher die Steuer.

Es muss noch erwähnt werden, dass in dem zweiten genannten Haus die Eigentümerin selbst, eine fast 80-jährige Rentnerin, lebt, die mit ihrer monatlichen Rente kaum über die Runden kommt, das erste genannte Haus hingegen eine reine Kapitalanlage ist – die  Eigentümer leben seit nahezu 10 Jahren in Deutschland und haben ihr Haus in Griechenland dauerhaft vermietet.
Angemerkt sei auch, dass das kleinere und bedeutend ältere der beiden Häuser dringend renovierungsbedürftig wäre – sicherlich verständlich, wenn man sein Alter berücksichtigt – das neuere und größere Haus jedoch noch kaum irgendwelcher Renovierungsarbeiten bedarf.


Gehen wir nun zur Praxis des Eintreibens der so genannten „Sondersteuer für Immobilien“:

Laut Gesetzgeber hat der entsprechende Steuerbetrag mit der Stromrechung eingetrieben zu werden. Das bedeutet, dass bei der letzten Stromrechnung, die im November fällig war, auch die Steuer enthalten war, selbstverständlich separat ausgewiesen.

So hatte der Mieter also nicht nur seinen Stromverbrauch zu entrichten, er musste auch die Sondersteuer bezahlen.
Ja, der MIETER, nicht der Eigentümer.

Der Grundgedanke des Gesetzgebers war wohl, dass sich der Mieter den entsprechenden Betrag bei der kommenden Miete abziehen werde, also die Miete abzüglich des von ihm für den Eigentümer des Mietobjekts ausgelegten Betrags für die Steuer bezahlen werde.

UNGERECHT – fanden viele Mieter, und so bezahlten sie kurzerhand lediglich ihren Stromverbrauch, die Sondersteuer wurde von ihnen schlicht ignoriert.
Mit Sicherheit stoßen sie hier auf nicht wenig Verständnis, denn wie kämen sie eigentlich dazu, die Steuer für eine Immobilie vorzustrecken, die ihnen gar nicht gehört?! 
Außerdem ergibt sich bei der Stromabrechnung plus der Immobiliensteuer zumeist ein ganz ordentlicher Betrag, den aufzubringen nicht jeder Mieter in der Lage sein muss.

Doch nur wenige Mieter schafften es, ihren Kopf … nein, ihren Geldbeutel auf diese Art aus der Schlinge zu ziehen, denn auf Grund von Nachfragen der Mietarbeiter der Δ.Ε.Η., die nicht wussten, wie sie den eingezahlten Betrag eigentlich verbuchen sollten und was aus der noch ausstehenden Steuer werden solle, bekamen sie die Anweisung, derartige Zahlungen ab sofort nicht mehr zu akzeptieren – es habe der Gesamtbetrag (Stromkosten plus Sondersteuer) bezahlt zu werden, ein Entrichtung ausschließlich der Stromkosten sei abzulehnen und, sofern nicht innerhalb einer bestimmten Frist der gesamte Rechnungsbetrag beglichen sei, habe der Strom abgestellt zu werden.
WER nun im Endeffekt den Betrag einzahle, Mieter oder Eigentümer, das habe nicht zu interessieren, die beiden Parteien hätten das unter sich auszumachen.

Manche Mieter waren also dann letztendlich doch dazu bereit, die Sondersteuer für Immobilien mitsamt ihrer Stromrechnung zu bezahlen, denn niemand sitzt gern ohne Strom da – schließlich betrifft ein Abschalten des Stromes nicht nur Beleuchtung, Fernseher, Elektroherd und dergleichen, sondern auch die Heizungsanlage, und momentan ist es besonders in Nordgriechenland nachts recht kühl.
Sie bezahlten also die Sondersteuer und wollten sie sich von der nächsten Miete abziehen, mit dem nicht seltenen Ergebnis, dass ihre Vermieter erbost bis ungehalten reagierten, da sie selbst nicht vorgehabt hatten, sich der Willkür dieser Sondersteuer zu unterwerfen. Sie hatten ganz im Gegenteil vorgehabt, gemeinsam mit anderen gegen die Einführung der Steuer zu demonstrieren, indem sie sie eben NICHT entrichteten, durch die „eigenmächtige“ Zahlung ihres Mieters sind ihnen aber nun alle Möglichkeiten dafür genommen worden.
Noch mal im Kurztext:
Der Mieter bezahlte aus Angst vor dem Abschalten des Stromes eine Sondersteuer für eine Immobilie, die ihm jedoch gar nicht gehört, während der Eigentümer dieser Immobilie, den diese Steuer eigentlich beträfe, gemeinsam mit anderen Eigentümern mit einer Art „Zahlstreik“ gegen die Einführung der Steuer hatte demonstrieren wollen.

Das klingt verwirrend, aber man muss sich das so vorstellen, wie es wirklich ist:
Ein Mieter erhält auf SEINEN Namen eine Rechnung über eine Steuer, die nicht ihn sondern seinen Vermieter betrifft, der Name des Eigentümers  des Mietobjekts taucht auf dieser Rechnung gar nicht auf!
Und er hat sie zu bezahlen, obwohl sie eben NICHT ihn betrifft, weil sonst IHM der Strom ausgeschaltet wird.

Bislang ist zwar kein einziger Fall bekannt, in dem einem Mieter der Strom abgeschaltet worden wäre, es sind jedoch viele Fälle bekannt, wo der Mieter absolut keine Veranlassung sieht, eine Rechnung zu begleichen, die ihn nicht betrifft.

Wo es aber kniffelig wird, das soll an folgendem Fall aufgezeigt werden, wo der Mieter gar keine andere Chance hatte, als die Sondersteuer für den Hausherren zu bezahlen, und im Moment betet er sogar, dass er das Geld tatsächlich zurückbekommen wird:

Umzug ist angesagt, weil man sich die Miete nicht mehr leisten kann – das kommt in den besten Familien vor, man muss ja schließlich auch nicht unbedingt über seine Verhältnisse leben. Außerdem stehen zurzeit nicht wenige Häuser und Wohnungen leer, denn Monat für Monat wandern immer mehr Griechen aus, die Mietpreise sind am Fallen.

Leider kommt nun aber die Stromrechnung mit der Sondersteuer zu dem denkbar ungünstigsten Zeitpunkt, denn man kann seinen Strom nur dann abmelden, wenn auch der letzte ausstehende Cent beglichen ist.
Ein Telefonat mit der Vermieterin, die im Ausland lebt, mit der Bitte um Vorausüberweisung der Sondersteuer in Höhe von 198,00 Euro führt zu nichts, außer zu hohen Telefonkosten. Sie beharrt auf der Gesetzgebung, die besagt, dass der jeweils die Immobilie Nutzende erst Mal zu bezahlen habe, alles Weitere habe zwischen Mietern und Vermietern ausgemacht zu werden.
200 Euro zusätzlich zu den Stromkosten in der Tasche zu haben, ist besonders während eines Umzugs nicht einfach, doch der Mieter kommt nicht aus der Zahlungsverpflichtung, da er ansonsten den Strom nicht abmelden kann. Der nächste Mieter könnte sich also nicht als neuer Stromnutzer dieses Hauses anmelden und müsste, ob er nun will oder nicht, den Strom auf den Namen des Vormieters weiterlaufen lassen.

Um die Sache kurz zu machen – alle weiteren Überlegungen sind dem Leser überlassen – die Steuer für dieses Haus ist vom ausziehenden Mieter bezahlt worden und er hofft nun darauf, dass er den Betrag auch wirklich zurückbekommen wird.
Falls nicht, so könnte er klagen …… wenn er das Geld dafür hätte …..


Sollte Sie dieser Bericht über die Praktiken beim Eintreiben der Immobilien-Sondersteuer in Griechenland etwas verwirrt haben, so lassen Sie sich gesagt sein, dass Sie sich dabei in bester, griechischer Kostas-Normalverbraucher-Gesellschaft befinden.

Ich persönlich bin mir noch nicht so sicher, ob diese Idee, dass jemand auf seinen Namen die Rechnung bekommt, die eigentlich an jemand anderen gerichtet ist, und dann auch noch massiv unter Druck gesetzt wird, diese tatsächlich zu bezahlen, unter die Kategorie „Komödie“ oder aber eher unter „Tragödie“ einzuordnen ist.

Nur eins weiß ich ganz sicher:
Sollte so etwas Schule machen, dann Gnade uns Gott.

Samstag, 5. November 2011

Papandreou wurde in seinem Amt bestätigt, während er versprach zu gehen

Das ist der Titel eines Artikels der griechischen Zeitung PROTHEMA, erschienen am 05. November 2011 um 00:57.


Weiter heißt es hier:

Ψήφο εμπιστοσύνης έλαβε η κυβέρνηση, με την άτυπη προϋπόθεση να προχωρήσει άμεσα ο κ. Γιώργος Παπανδρέου σε σχηματισμό νέας κυβέρνησης, με διευρυμένη κοινοβουλευτική σύνθεση και πρωθυπουργό κοινής αποδοχής.
Το αποτέλεσμα της ψηφοφορίας έχει ως εξής:

ΝΑΙ 153
ΟΧΙ 145
ΑΠΟΝΤΕΣ 2



ÜBERSETZUNG:
Unter der inoffiziellen Voraussetzung, dass Herr Georgios Papandreou umgehend eine neue Regierung bilde, die aus Vertretern aller Parteien bestehen und einen Ministerpräsidenten haben werde, den alle Parteien akzeptieren, wurde die Regierung in ihrem Amt bestätigt.
Das Ergebnis der Wahl ist wie folgt:

JA       153
NEIN  145
ABWESEND 2


Um die Vertrauensfrage zu gewinnen, ist die Hälfte der Stimmen der Abgeordneten plus eins notwendig, also mindestens151 Stimmen.
Man kann also sagen, Papandreou hat gerade mal so „die Kurve gekratzt“.

Die „inoffizielle Voraussetzung“ hat – sofern man sie als Tatsache annimmt – bei dem Ausgang der Wahl mit Sicherheit auch eine Rolle gespielt. 
Es mutet natürlich schon ein wenig eigenartig, um nicht zu sagen, mysteriös an, dass eine bestehende Regierung in ihrem Amt bestätigt wird, wo sie doch ihre komplette Umbildung angekündigt hat. Wer oder was wurde also nun wirklich in seinem Amt bestätigt – die bestehende Regierung oder die (indirekte?) Voraussetzung einer Umbildung im Parlament?
Und was DARAUS werden wird, bleibt natürlich auch abzuwarten …

Und was die Sache mit der von Papandreou angekündigten Volksabstimmung betrifft:
Die war schon kurz nach ihrer Ankündigung wieder komplett vom Tisch, sodass im Nachhinein angenommen werden muss, dass sie nicht für eine Sekunde tatsächlich ernst gemeint war. Welche Ziele der griechische Ministerpräsident mit seiner Ankündigung tatsächlich hat erreichen wollen, darüber kann nur spekuliert werden, was er sichtlich erreicht hatte, war eine komplette Verunsicherung des griechischen Volkes, das sich offensichtlich nicht sicher war, ob es sich bei der Abstimmung um einen möglichen Austritt aus dem Euro hätte handeln sollen, um ein Akzeptieren weiterer Hilfspakete, oder aber um etwas Anderes.


Persönlicher Kommentar:
Letztendlich bleibt den MENSCHEN hier in Ellas nur die Frage, ob es sich bei den ganzen Szenerien, die sich seit etwa 2 Jahren abspielen, um eine griechische Tragödie, Komödie, ein Drama, oder aber eine Tragik-Komödie handelt.
Auf die im griechischen Theater so wichtige Κάθαρση (Kátharsi - das "reinigende" Ende, in dem die Anspannung der Zuschauer durch einen wie auch immer gearteten Ausgang beendet wird) wird man hier jedoch mit Sicherheit noch lange zu warten haben ....

Freitag, 4. November 2011

Volksabstimmung – worüber eigentlich?

Was genau Georgios Papandreou mit seiner Ankündigung einer Volksabstimmung gemeint haben mag, darüber kann meiner persönlichen Ansicht nach nur noch gerätselt werden.

Das Griechische Grundgesetz, Artikel 55, Absatz 2 besagt nämlich,
dass der Präsident der Demokratie zwar per Erlass eine Volksabstimmung anberaumen darf, das allerdings erst, nachdem die absolute Mehrheit der Abgeordneten einem entsprechenden Vorschlag der Ministerkonzils zugestimmt hat.
Das gilt laut Grundgesetz für Gesetze, die gesellschaftliche Fragen betreffen, ausdrücklich auch für derartige Gesetze, die vom Parlament bereits erlassen worden sind
Es gilt jedoch ausdrücklich NICHT für Gesetze, die die öffentlichen Finanzen, also die Finanzen des Landes betreffen.

Σύνταγμα της Ελλάδας
Άρθρο 44
2. Ο Πρόεδρος της Δημοκρατίας προκηρύσσει με διάταγμα δημοψήφισμα για κρίσιμα εθνικά θέματα, ύστερα από απόφαση της απόλυτης πλειοψηφίας του όλου αριθμού των βουλευτών, που λαμβάνεται με πρόταση του Υπουργικού Συμβουλίου. Δημοψήφισμα προκηρύσσεται από τον Πρόεδρο της Δημοκρατίας με διάταγμα και για ψηφισμένα νομοσχέδια που ρυθμίζουν σοβαρό κοινωνικό ζήτημα, εκτός από τα δημοσιονομικά, εφόσον αυτό αποφασιστεί από τα τρία πέμπτα του συνόλου των βουλευτών, ύστερα από πρόταση των δύο πέμπτων του συνόλου και όπως ορίζουν ο Κανονισμός της Βουλής και νόμος για την εφαρμογή της παραγράφου αυτής. Δεν εισάγονται κατά την ίδια περίοδο της Βουλής περισσότερες από δύο προτάσεις δημοψηφίσματος για νομοσχέδιο.


Die Frage, welche Zahl die „absolute Mehrheit der Abgeordneten“ nun umfasst, ist in meinen Augen eigentlich durch den letzten Satz des Artikels völlig unerheblich, denn hier werden klar und deutlich die öffentlichen Finanzen ausgeklammert.

Die Auslegung dieses Artikels im Grundgesetz wird in allen Medien analysiert und diskutiert, 100%-ige Sicherheit über die RICHTIGE Auslegung scheint jedoch nicht zu herrschen, also nutzt auch das Lesen der Zeitungen nichts im Bemühen, sich Klarheit zu verschaffen.

Klar dürfte aber sein, dass Ministerpräsident Papandreou eine Volksabstimmung angekündigt hatte, von deren Schwierigkeiten bei der Durchführbarkeit er Kenntnis hatte – oder muss davon ausgegangen werden, dass er das Grundgesetz Griechenlands nicht kennt?!

Ich selbst bin weder Politikerin noch Juristin, daher weiß ich nicht, wie man das o.g. Gesetz hätte „hinbiegen“ können, sodass besagte Volksabstimmung hätte „legal gemacht“ werden können.

Möglicherweise bin ich naiv, zu naiv für die Politik, aber auch mir drängen sich die Fragen auf, die seit heute Nacht durch viele Blogs geistern:
Warum hat Papandreou Unsicherheit und Ängste im Volk gesät durch die Ankündigung einer Volksabstimmung, deren Probleme bei der Durchführbarkeit er sich sicherlich bewusst war.
Welche tatsächlichen Ziele hat er damit verfolgt?
Hatte das Ganze einen psychologischen Hintergrund?
Hatte es den Hintergrund, die Börsen in Unruhe zu versetzen?
Ist der Mann ganz einfach nur verrückt?
Hatte er eine Möglichkeit gefunden, die Volksabstimmung irgendwie möglich zu machen und den echten Wunsch, dem Volk wirklich eine Chance zur Mitbestimmung zu geben?

Als TATSACHEN festzustellen ist nur folgendes:
  1. In den letzten Tagen sind nahezu alle Aussagen sämtlicher Minister und auch des Ministerpräsidenten Papandreou, die über die Medien ihren Weg zum Volk finden, widersprüchlich bis absurd.
  2. Aufgrund dessen hat hier niemand auch nur die Idee einer Vorstellung, wie es weitergehen wird, soll, kann.
  3. Die meisten Menschen sind daher verunsichert und versuchen, ihr Scherflein - soweit sie noch eins haben - so schnell wie möglich ins Trockene zu bringen, auf welche Art auch immer.
  4. Selbst wenn es doch zu einer Volksabstimmung kommen sollte, wäre deren Ausgang durchaus nicht zwingend ein „Nein“ der Mehrheit, denn viele sind sich sicher, dass sie schon vor Jahren gegen einen Beitritt Griechenlands in die Eurozone gestimmt hätten, jetzt aber sei es doch sicher viel zu spät, um „aus diesem Horrortrip“ noch auszusteigen, das würde den endgültigen Ruin des Landes bedeuten (hierzu dienen als Quelle unzählige Gespräche und die Ergebnisse ebenso unzähliger Diskussionen in griechischen Blogs).
  5. Auch eine gewisse Lethargie beginnt sich breit zu machen, die daraus resultiert, dass nicht wenige der Ansicht sind, das Land sei so oder so bankrott, ob mit dem Euro oder mit der Drachme. Über kurz oder lang werde das gesamte Volk, mit Ausnahme der elitären Gruppen, verarmt sein und zu hungern beginnen.

Donnerstag, 3. November 2011

Sondersteuer für Immobilien – wer zahlt die eigentlich?

Dumme Frage, wird man erst mal denken.
Logischerweise hat die der Eigentümer der Immobilie zu bezahlen, nicht der Mieter.

Man sollte also annehmen, dass die Stromabrechnung wie immer per Post ins Haus des Mieters kommt, die Sondersteuer jedoch mit gesonderter Rechnung an den jeweiligen Eigentümer des Hauses.

FALSCH!

Es sind die MIETER, die vorerst die Sondersteuer für Immobilien zu bezahlen haben, denn diese ist gemeinsam mit der normalen Stromrechnung zu begleichen.
Zwar ist der Rechnungsbetrag aufgeschlüsselt in Stromabrechnung und Sondersteuer, überwiesen werden muss die Summe aus beidem vom Mieter.

Wie funktioniert das nun in der Praxis?

Eigentlich ganz einfach, denn der Mieter wird die von ihm verauslagte Zahlung der Immobilien-Sondersteuer von der nächsten Mietzahlung abziehen.
Was aber, wenn der Mieter nicht über das Geld verfügt, die Sondersteuer für den Vermieter zu verauslagen?

Ein Beispiel:
In einem normalen Haushalt mit 4 Personen und bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch ist ein Rechnungsbetrag von um die 80 Euro, inklusive der Grundkosten, anzunehmen.
Handelt es sich um ein Mietobjekt von etwa 80 bis 100 qm, das um die 12 Jahre alt ist, so beläuft sich die Sondersteuer auf zirka 180 Euro.
Hieraus ergibt sich ein Rechnungsbetrag von insgesamt 260 Euro, die der Mieter zu entrichten hat.
260 Euro Mehrkosten zu den laufenden monatlichen Ausgaben sind bei der momentanen Situation in Griechenland nicht unbedingt wenig, viele Mieter haben diesen Betrag schlicht und ergreifend nicht übrig und können nicht zahlen.

Also denkt man, klug wie man ist, man könnte ja einfach nur den entsprechenden STROMVERBRAUCH bezahlen, die Sondersteuer jedoch ausklammern.

Pustekuchen!

In der folgenden Abrechnung wird die Sondersteuer nämlich WIEDER an den Mieter geschickt, sollte sie nicht bezahlt werden, dann kann die Δ.Ε.Υ., die Stromgesellschaft, den Strom einfach abschalten (Anmerkung: Ob das tatsächlich umgehend geschieht, sei vorerst dahingestellt).

In den meisten Fällen dürfte es zu solch einer Maßnahme eher nicht kommen, aus unzähligen Praxisbeispielen ist bekannt, dass der Mieter zu seinem Hausherrn geht, die Sondersteuer von ihm in die Hand gedrückt bekommt und sie dann gemeinsam mit seinen Stromkosten überweisen kann. Und wer über das Geld zum Verauslagen der Sondersteuer verfügt, entrichtet sie, und zieht sich den entsprechenden Betrag einfach von der nächsten Miete ab.

Ein Praxisbeispiel jedoch zeigt, dass es auch einen weiteren Fall gibt, der für den Mieter, nennen wir ihn der Einfachheit halber einfach mal Kostas, mehr als unangenehm sein kann:

Wegen der vielen Lohnkürzungen und der immensen Preisteuerung kann Kostas, ein Familienvater mit zwei schulpflichtigen Kindern, die monatliche Miete nicht mehr bezahlen.
Er telefoniert mit seiner seit Jahren in Deutschland lebenden Hausherrin, bitte sie um eine Mietminderung in Höhe der üblichen 20 %, was diese jedoch ablehnt mit der Begründung, sie könne sich das nicht leisten. Letztendlich akzeptiert sie die Mietminderung für die folgenden zwei Monate und verlangt den Auszug der Familie bis spätestens Ende Dezember 2011.

Kostas akzeptiert das natürlich, überweist die um 20 % reduzierte Miete, sucht nach einem neuen Mietobjekt und findet ein altes, kleines Häuschen (einstöckig, um die 90qm), das sich die Familie leisten kann. 

Nun geht Kostas zum Büro der Δ.Ε.Υ., um zu melden, dass er ab Mitte November ausziehen werde und den Strom abmelden wolle.
Die Sachbearbeiterin wirft einen Blick auf das Konto des betreffenden Mietobjekts und informiert Kostas, dass um dieselbe Zeit die Stromrechnung kommen werde, natürlich inklusive der Sondersteuer für Immobilien, die ER zu entrichten habe. Auf seine Frage, was denn geschehe, wenn er nur seine Stromkosten, nicht aber diese Steuer bezahlen würde, bekommt er die ernüchternde Antwort, dass er in diesem Fall den Strom gar nicht abmelden könne, eine Abmeldung sei nur dann möglich, wenn er die Gesamtrechnung beglichen habe, er käme in also keinem Fall um die Zahlung herum. 
Die Sondersteuer, so erfährt er weiter, sei nicht dem Konto des Eigentümers sondern dem des Mieters zugeordnet.

Auf Kostas´ Frage, warum das so sei, bekommt er die Antwort, dass es viel zu umständlich sei, die teilweise im Ausland lebenden Eigentümer eines Mietobjekts ausfindig zu machen, einfacher sei es, wenn die Mieter bezahlten und das Geld von ihren Vermietern zurückverlangten.
Außerdem, so wird Kostas informiert, liege eine Anweisung der Regierung vor, die besagt, dass die Δ.E.Y. dazu verpflichtet sei, die Namen der säumigen Zahler umgehend an eine extra dafür eingerichtete Stelle weiterzuleiten. Nicht der EIGENTÜMER wohlgemerkt, sondern der MIETER.

Das abendliche Telefonat mit der Vermieterin in Deutschland ist sehr unangenehm für Kostas, sie sagt, sie werde die Sondersteuer in keinem Fall im Voraus überweisen, er habe zu zahlen und sie werde dann den Betrag an ihn zurück überweisen.

Abgesehen davon, dass die Familie aus finanziellen Gründen umziehen muss und über den Betrag von 200 Euro für die Sondersteuer nicht verfügt – für das neue Mietobjekt musste Kaution hinterlegt und die erste Miete gezahlt werden – bezweifelt Kostas, dass er tatsächlich den gesamten Betrag von der Vermieterin zurückerstattet bekommen wird. 
Sie war nämlich über die Tatsache, dass Kostas nicht mehr in der Lage ist die Miete zu bezahlen, höchst erbost und verärgert. Kostas befürchtet also, dass sie entweder gar nichts an ihn zurückzahlt, oder aber zumindest die für diesen Monat vereinbarte Mietminderung einbehält.

Natürlich könnte Kostas in diesem Fall rechtlich gegen die Vermieterin vorgehen, doch dafür bräuchte er einen Rechtsanwalt, den er sich auch wieder nicht leisten kann.

Schlechte Karten für Kostas.

Er wird also umhin kommen, die Sondersteuer zu bezahlen, sobald sie mit der Stromrechnung kommt, das Geld dafür versucht er sich nun in der Verwandtschaft zu leihen.
Sollte die Vermieterin ihm das Geld nicht zurückerstatten, so plant er, die zu erwartende Wasserrechnung, die auf den Namen der Vermieterin läuft, nicht zu bezahlen, womit sein finanzieller Verlust dann wenigstens nicht ganz so hoch wäre.

Allerdings hofft Kostas inständig, dass die Vermieterin letztendlich doch die Sondersteuer, die ja schließlich IHRE Immobilie betrifft, auf das Konto von Kostas überweisen wird.
Kostas selbst meint dazu:
„Sie ist zwar Griechin, aber sie lebt schon seit so vielen Jahren in Deutschland, dass sie keine Ahnung mehr hat von ihrer Heimat - sie lebt in einem geordneten System, wir hier haben gar keins mehr. Ich bin nicht gläubig und gehe nie in die Kirche, aber ich habe mich dabei erwischt, dass ich manchmal, wenn ich alleine bin, leise bete. Ich bete, dass sie gerecht ist und mir das Geld zurückgeben wird, das ich wirklich dringend für meine Familie brauche, 200 Euro sind immerhin knapp 200 Liter Heizöl“.


Kommentar:
Neben der Tatsache, dass die Stromgesellschaft gar nicht befugt ist, irgendeine Art von Steuern einzuziehen, womit das Einziehen der Sondersteuer für Immobilien eigentlich gar nicht legal ist, zeigt dieser Fall die grundlegende Absurdität, die sich hinter der Art und Weise des Einziehens der Sondersteuer für Immobilien verbirgt.
In wessen Kopf die Idee zu dieser Vorgehensweise geboren wurde, konnte trotz vieler Recherchen nicht geklärt werden (sollte jemand über genaue Informationen verfügen, wäre es sehr freundlich, wenn es hier gepostet werden würde), doch es ist auf jeden Fall zu sagen, dass die absolut inakzeptable Vorgehensweise der Regierung durch nichts zu überbieten ist.
Würde ein privater Geschäftsmann es wagen, so vorzugehen, so würde ihm wohl jeder Psychiater bescheinigen, dass bei ihm ein schwerer Fall von Schizophrenie vorliegt, und seine Geschäfte würden ihm nach dem Richterspruch, er sei als unzurechnungsfähig einzustufen, sofort entzogen werden.
Festzuhalten ist zwar noch einmal ganz ausdrücklich, dass sich Mieter und Vermieter fast immer auf die eine oder andere Art einigen können,  
aber es sind doch zumeist die Einzelschicksale, die absurde, irreale und absolut inakzeptable Gesetze als das entlarven, was sie sind: ungerecht, unsozial, rücksichtslos und menschenfeindlich.

Dienstag, 1. November 2011

Vermutungen, Interpretationen, Ängste und Fakten

Eine neue Schocknachricht geht durch alle Medien, von der offensichtlich niemand so genau weiß, was man davon halten soll:
MINISTERPRÄSIDENT PAPANDREOU WILL EINE VOLKSABSTIMMUNG ÜBER DAS NEUE RETTUNGSPAKET UND STREBT OFFENSICHTLICH EINE VERTRAUENSFRAGE IM PARLAMENT AN.

Es wird spekuliert, interpretiert und alter, kalter Kaffee aufgewärmt, der einmal mehr die MENSCHEN der EU-Länder gegen die MENSCHEN Griechenlands - nicht zu Unrecht - aufbringt (siehe Acht Millionen für tote Rentner ). 
Aber auch, wenn das der Realität entsprechen mag - was anzunehmen ist - so stellt sich doch die Frage, warum die griechische Regierung dagegen offensichtlich noch immer nicht konsequent vorgegangen ist. Mit den Lohn- und Gehaltskürzungen waren die Politiker doch ebenso fleißig wie mit dem Erhöhen der Steuern und dem kreativen (Er-)Finden neuer. Außerdem fragt sich einmal mehr, warum die sonst so dienstbeflisseneTroika da noch nicht mit der Faust auf den Tisch geschlagen hat, wo sie doch sonst so zuverlässig überprüfen und kontrollieren, ob allen ihren Anweisungen Folge geleistet wird.

Welches Ziel der griechische Ministerpräsident mit seinem neuen Kurs verfolgen könnte, darüber wird hier nicht wenig spekuliert, ebenso wie im Ausland.
Einige der Meinungen aus Ellas seien hier aufgelistet:

-         Er hat kalte Füße bekommen und versucht nun, durch eine Volksabstimmung und die Vertrauensfrage in Parlament wieder das Vertrauen von Volk und Abgeordneten zu erlangen.
-         Er fürchtet um seine politische Laufbahn, wenn er weiterhin den ihm aufdiktierten Kurs der Troika fährt.
-         Er hat erkannt, dass er Griechenland komplett in die Hände ausländischer Investoren übergibt wenn er weitermacht wie bisher, und will das Ganze in letzter Minute ausbremsen.
-         Das ist alles nur wieder ein mieses Spiel, die Aufführung einer griechischen Tragödie, deren Ausgang bereits von Anfang an fest geschrieben ist.
-         Die Regierungsgeschäfte sind ihm nun endlich zu stressig, auf die Seite geschafft hat er genug, damit er und seine Familie, bis hin zu seinen Urenkeln, in Ruhe ihr Leben genießen können, seine Abwahl als Ministerpräsident, die logischerweise kommen wird, kommt ihm gelegen, das ist besser als ein freiwilliger Rücktritt.
-         Er folgt nur wieder Anweisungen „von oben“, denn dass Venizelos seine Stellung übernehmen wird, ist sonnenklar, da dieser den Wünschen und Vorstellungen der tatsächlich Herrschenden viel mehr entspricht als Papandreou.
-         …..

Diese Liste könnte fast endlos weitergeführt werden, und es ist anzunehmen, dass das nicht nur für die griechischen Interpretationen des plötzlichen Kurswechsels von Georgios Papandreou gilt – auch in den anderen Ländern dürften sich die Menschen fragen, was hinter all dem stecken könnte.
Könnte es wirklich sein, dass der griechische Ministerpräsident tatsächlich nur ein weiterer, willfähiger Helfer war bei den Versuchen, Griechenland ganz bewusst in den wirtschaftlichen und damit auch sozialen Ruin zu treiben? Dass es ihm nun aber zu viel wurde und er versucht, aus diesem "Horrortrip"  auszusteigen? Oder dass das Referendum und die Vertrauensfrage irgendeinem Plan entsprechend erfolgen sollen?
Das alles klingt zu weit hergeholt, nicht wirklich glaubhaft, nichts überprüfbar, nichts beweisbar, es sind Vermutungen und Interpretationen, die möglicherweise nur irgendwelchen Ängsten entspringen.
Nebenbei sei angemerkt, dass ein "Nein" bei einer etwaigen Volksabstimmung nicht als sicher angenommen werden muss, denn auch hier spielen Ängste eine große Rolle ...

Langes Suchen hat zu einem interessanten Bericht im Internet geführt, der sich ausschließlich an Fakten hält, an ganz offensichtlich ÜBERPRÜFBARE Fakten.

Dieser Bericht ist, datiert auf den 24. Februar 2010, ist in der Seite der 
AG Friedensforschung gefunden worden.
Hier sollen nur ein paar Absätze zitiert werden, mit freundlicher Genehmigung der AG Friedensforschung natürlich. 
Wessen Interesse geweckt ist, der kann den gesamten Artikel hier lesen:


„ … Die Europäische Union fordert von der griechischen Regierung einen rigorosen Sparkurs, damit die Staatsschulden schnell zurückgezahlt werden. Doch Griechenland ist nur der Anfang. Im verschärften Fortgang der staatlichen Bankenrettung wird auch in Deutschland von den öffentlich Beschäftigten eine Nullrunde gefordert. Privatunternehmen tun dies ebenfalls. Die Kommunen sollen die Daseinsvorsorge einschränken. Auch die Reste des Sozialstaats werden gerade in den reichsten Ländern der EU, Deutschland voran, infrage gestellt. »Griechenland« ist überall.

Versuchskaninchen Hellas
… Es geht also gar nicht nach volkswirtschaftlicher Logik. Griechenland wird vielmehr mit allen medialen und psychologischen Mitteln diffamiert. Plötzlich wird abfällig vom maroden »Balkanland« gesprochen, von dessen »notorischer Korruption« und traditioneller Fälschung der Schuldenstatistik. Schnell wurde das erweitert auf die »Mittelmeerländer«, denen man nun ebenfalls eine mindere Staatsqualität zuschreibt, verbunden mit der Abkürzung PIGS für Portugal, Italien, Griechenland und Spanien. Die Reihenfolge könnte auch heißen Griechenland, Italien, Portugal, Spanien, also GIPS. Aber die Buchstabenfolge PIGS ist zufällig passender, denn PIGS heißt englisch eben Schweine. Gern darf auch »Schweinegrippe« assoziiert werden. Mit Griechenland hat die westliche Wertegemeinschaft damit nun schon vier Finanzschweine, die auf dem Bankenaltar öffentlich geschlachtet werden sollen, als erste, zum Eingewöhnen. Formal gesehen ist das eine medienpsychologisch durchaus prima Leistung.

»Statistikfälschungen«
Dem griechischen Staat werden Statistikfälschungen vorgeworfen. Sie gehören aber zum Wesen der neoliberalen Praxis, sei es bei der Zahl der Arbeitslosen oder bei den Staatsschulden. Allerdings läßt sich nicht so eindeutig von »Fälschungen« sprechen, da sich die Manipulationen in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Bei Steuerhinterziehung über ausländische Finanzoasen sprechen Banken und Wirtschaftsprüfer ja auch von »Steuergestaltung«.
Die EU-Staaten tolerieren und fördern nicht nur solche Praktiken bei Banken, Hedgefonds und »Heuschrecken«, sondern sie praktizieren das auch selbst. In Deutschland sind staatliche Schattenhaushalte seit 1990 Routine. Es begann mit der Treuhandanstalt. Gegenwärtiges Beispiel: Der »Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung« (SoFFfin) ist aus dem regulären Bundeshaushalt ausgegliedert. Mit Zustimmung der EU weisen auch die anderen Mitgliedsländer ihre staatlichen Ausgaben für die Bankenrettung nicht in ihren offiziellen Haushalten aus.


Kriterien für illegitime Schulden

Nachfolgend werden einige Kriterien für illegitime Schulden im Hinblick auf Griechenland präzisiert. Die Angaben sind gegenwärtig bruchstückhaft und müssen ergänzt werden.

Bankenbeihilfe zur Statistikfälschung: Die US-Investmentbank Goldman Sachs hat Griechenland 2001/2002 geholfen, die Staatsschuld statistisch herunterzudrücken.
Beihilfe zur Statistikfälschung: Dies geschah mit Wissen der EU, für die solche Praktiken zum geförderten deregulierten Finanzsystem gehören. Zwar wollte 2005 EU-Währungskommissar Joaquín Almunia die Angaben überprüfen lassen; Kommissionspräsident José Manuel Barroso entschied jedoch dagegen.
Korruption: Wie bei Krediten sind auch bei Korruption immer zwei Parteien beteiligt. Ein Korrupti-Paar besteht aus dem Schmiergeldnehmer und dem Schmiergeldgeber. Richtig, griechische Regierungen und staatliche Unternehmen waren korrupt, aber dazu gehörte immer ein westlicher Gegenpart.
Westliche Konzerne sicherten sich Großaufträge mit Hilfe von Bestechung. Nehmen wir nur Siemens: Seit den 90er Jahren zahlte der Konzern pro Jahr 15 Millionen Euro Schmiergeld in Griechenland. An Manager der staatlichen Telefongesellschaft OTE wurden 85 Millionen gezahlt, um an milliardenschwere Aufträge zu kommen. Um den für das Sicherheitssystem der Olympischen Spiele 2004 in Athen an Land zu ziehen, bestach Siemens Mitarbeiter verschiedener Ministerien (Süddeutsche Zeitung, 27.6.2005).
Täuschung über die Rückzahlungsfähigkeit: Goldman Sachs hat seit 2002 für Griechenland den Verkauf von Staatsanleihen im Gesamtwert von 15 Milliarden Dollar organisiert. Die Bank kannte die angespannte Haushaltslage Athens, hat aber die Käufer nicht in allen Anleiheprospekten darauf hingewiesen. Goldman Sachs hat somit die Verschuldung Griechenlands gefördert, die wirkliche Lage verschleiert und die Rückzahlung der Anleihe gefährdet - die eine Milliarde Provision für Goldman war für die Investmentbank offenbar wichtiger. Großanleger prüfen nun das Vorgehen von Goldman Sachs, Klagen sind möglich - während die EU nicht prüft.
Deregulierung: Am 8.12.2009 stufte die Ratingagentur Fitch die Bonität des griechischen Staates Von »A-« auf »BBB+« herab, nach einer Woche tat die Agentur Standard & Poor's dasselbe. Die EU unternimmt keine eigene Bewertung des Zustands der Finanzen von Mitgliedsstaaten. Vielmehr stützt sie sich wie vor der Krise auf die nach wie vor unregulierten Ratingagenturen, die im Interesse der Kreditgeber handeln.
Mit den steigenden Zinsen wächst die Verschuldung Griechenlands noch schneller; um unter diesen Bedingungen neue Kredite zu bekommen, steigen die Zinsen noch weiter ... Zugleich investieren die Finanzakteure in Staatsschulden, weil hier die Rendite höher ist und vergeben weniger Kredite an Unternehmen (Börsenblatt, 19.2.2010). Folge: Die Wirtschaftsentwicklung wird gebremst, der Staat nimmt noch weniger Steuern ein.

Goldman - oder wer regiert?
Der Fall Griechenland legt die bisherige (Fehl-)Konstruktion der Europäischen Union und des Euro besonders drastisch offen und ist deshalb auch bedeutsam für grundlegende Änderungen in Europa. Laut Lissabon-Vertrag darf kein Euro-Land für die Schulden eines anderen geradestehen. … „


Persönlicher Kommentar:
Machen wir uns nichts vor – überall, in jedem einzelnen Staat suchen die MENSCHEN nach mehr oder weniger legalen Möglichkeiten, Steuern zu vermeiden, Zahlungen zu umgehen, kurz, sich von den Entscheidungen der Politiker, Ökonomen, Banken etc. nicht die Basis für ein Leben nehmen zu lassen, das es wirklich WERT ist, gelebt zu werden.
Die Frage, ob wir nun arbeiten um zu leben, oder aber, ob wir leben um zu arbeiten, würde meiner Meinung nach in den meisten Ländern von den dort lebenden MENSCHEN gleich beantwortet werden. Leider nämlich ist es eine Tatsache, dass die Arbeit für einen Großteil der Bevölkerung eines jeden Landes schon lange nicht mehr erfreulich und erfüllend ist, wie es eigentlich sein sollte.
Fakt ist, dass z.B. Leiharbeiter moderne Leibeigene sind, es sind die Sklaven unserer Zeit.
Fakt ist, dass niemand erwarten kann, dass ein Leiharbeiter jeden Tag mit mehr als einem flauen, unangenehmen Gefühl in der Magengegend zu seinem Arbeitsplatz geht.
Fakt ist, dass Produkte, die wir kaufen, überall weit mehr als ein Mal besteuert werden.
Fakt ist, dass Steuerhinterziehungen und andere als illegal eingestufte Praxen nicht nur in Griechenland beheimatet sind.
Fakt ist, dass die Propaganda es zu schaffen droht, Völker zu entzweien, die als MENSCHEN gute Beziehungen zueinander gehabt hatten.
Fakt ist, dass Banken keine Wohltätigkeitsvereine sind, die Menschen aus der Misere helfen wollen – sie waren es nie, sind es nicht und werden es auch nie sein.
Fakt ist möglicherweise auch, dass es lediglich eine Frage der Zeit ist, dass es in sämtlichen Ländern dieser Wirtschaftsunion – also auch in Deutschland – noch weiter bergab geht.
Das Erforschen jedoch des Grundes für die Entwicklungen, die sich eben nicht nur auf Griechenland beschränken, macht vielen Menschen Angst. Denn was bleibt denn noch, wenn man denjenigen, die wir gewählt hatten, tatsächlich gar nicht mehr vertrauen kann? Und wen KANN man eigentlich noch guten Gewissens wählen?
Dennoch ist es oft hilfreich und befreiend, wenn man weiß oder zumindest erahnen kann, warum ein ehemals lebenswertes, schaffensreiches Leben mit einer Arbeit, die erfüllend ist und Freude macht, dem Otto Normalverbraucher nicht oder kaum mehr möglich ist.
Zumindest wären wir dann keine Lemminge mehr, die einer nach dem anderen mit offenen Augen in den Abgrund laufen – angespornt vom blinden, kritiklosen Herdentrieb.

In diesem Sinne:
Niemand wird und kann 100%-ig Recht haben mit Vermutungen, die er nach dem Hinterfragen und Erforschen von Gründen für die momentane, weltweite Entwicklung anstellt. Mit Sicherheit aber hilft es niemandem, nach der Vogel-Strauss-Politik, einfach nur den Kopf in den Sand stecken, denn
„Wer heute den Kopf in den Sand steckt, der knirscht morgen mit den Zähnen“.